fair! - Mediation Innsbruck - FAQ
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1 Was machen MediatorInnen?
MediatorInnen sind unparteiisch und schaffen die Rahmenbedingungen für eine faire Kommunikation und Verhandlung. MediatorInnen unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Lösungen für die Zukunft.
Sie behandeln den Inhalt vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Sie sorgen dafür, dass die Interessen aller Beteiligten auf den Tisch kommen und berücksichtigt werden.
Sie sorgen dafür, dass Sie gehört werden! -
2 Welche Ausbildung haben sie?
Eingetragene MediatorInnen haben eine qualifizierte Ausbildung.
Hierzu gibt es eine vom Bundesministerium für Justiz geführte Liste www.mediatorenliste.justiz.gv.at. -
3 Wie läuft eine Mediation ab?
Voraussetzung zur Durchführung dieses Verfahrens ist es, dass Sie bereit sind, sich mit Ihrem Konflikt auseinanderzusetzen.
In der Mediation benennen Sie die zu besprechenden Themen und schildern den Konflikt aus Ihrer Sicht.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Interessen darzustellen.
Mit unserer Unterstützung entwickeln Sie verschiedene Optionen für eine tragfähige Lösung für die Zukunft. Sie können so eine für Sie passende, maßgeschneiderte Lösung finden.
Die von Ihnen beiden getroffene Einigung ist rechtlich verbindlich. -
4 Die Beschreibung dieses Verfahrens klingt ja recht schön. Was ist aber, wenn es trotzdem zu keiner Einigung kommt?
Die Lösung Ihres gemeinsamen Problems erarbeiten Sie selbst.
Mediation vertraut auf Ihr Bemühen und Ihre Problemlösungskompetenz, zu einer Einigung zu kommen.
Wir bieten keine Lösungen an. Wir helfen Ihnen, gemeinsame Gespräche strukturiert und zielgerichtet zu führen. -
5 Ich habe schon länger Streitigkeiten mit meinen Hausnachbarn. Könnte Mediation in solchem Fall auch angewendet werden?
Ja, durchaus. Mediation eignet sich auch in diesem Fall als Konfliktlösungsmethode, da die Erhaltung der Gesprächsbasis wichtig für ein friedliches Zusammenleben ist.
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6 Ich würde Ihre Dienste ja gerne in Anspruch nehmen. Wie soll ich das aber meinem Konfliktpartner kommunizieren?
Wir schlagen vor, dass Sie zuerst in einem Gespräch klären, ob Ihr Konfliktpartner einer Mediation zustimmen würde.
Wir geben aber auch gerne Informationen über Mediation weiter und laden Ihre/n KonfliktpartnerIn zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch ein. In diesem Informationsgespräch lässt sich dann klären, ob Mediation das für Sie beide »passende« Verfahren ist. -
7 Irgendwie klingt das wie eine Art Gesprächstherapie. Am Ende kommt die große Versöhnung oder ist alles wieder im Lot oder sind wir wieder froh vereint?
Mediation ist keine Gesprächstherapie.
Es wird nur in sehr begrenzter Form auf vergangene Ereignisse eingegangen, zielt doch die Mediation darauf ab, sehr konkrete praktikable Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten. Dies geschieht in Form von Verhandlungen und dem wechselseitigen Anhören und Abwägen der verschiedenen Standpunkte.
Am Ende könnte eine Lösung stehen, die beide Seiten zufriedenstellt. -
8 Was kostet die Mediationsstunde?
Die Kosten für Familienmediation liegen zwischen 100,00 und 150,00 Euro pro Stunde (betreffend Förderungen siehe Frage 10). Die Kosten für Wirtschaftsmediation liegen zwischen 120,00 und 180,00 Euro pro Stunde (abhängig u.a. von der Personenanzahl und Organisation).
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9 Warum soll dieses Verfahren billiger sein als ein strittiges Gerichtsverfahren?
Mediation ist nicht nur im Allgemeinen kostengünstiger als ein langwieriges Gerichtsverfahren. Es bietet zusätzlich die Chance für die Streitparteien, zu einer für sie beide akzeptablen Lösung zu gelangen, mit der sie zufrieden sind. Beide KonfliktpartnerInnen gehen bestenfalls als „Sieger/Sieger“ aus dem Verfahren.
Ein Gerichtsurteil ist eine Lösung, die jemand anderer für Sie vorschlägt, die aber nicht immer beide Standpunkte ausreichend berücksichtigen kann. Bei Gericht gibt es meistens jemanden, der den Rechtsstreit gewinnt, und jemanden, der verliert.
„Sie bekommen vom Gericht ein Urteil und selten Gerechtigkeit.“ -
10 Gibt es Förderungen? ... Ja
Je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen werden Ihnen die Kosten einer Familienmediation vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (§ 39 c FLAG) bis zur Gänze gefördert. Über weitere Förderungen informieren wir Sie gerne.
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11 Wie lange dauern die Sitzungen?
Je nach Umfang und Komplexität der Konfliktthemen und in Abhängigkeit der Eskalationsstufe des Konfliktes kann die Mediation bis zu ca. 8 Sitzungen in Anspruch nehmen, um für alle Fragen zukunftsorientierte Regelungen zu finden.
Die Dauer einer Mediationssitzung beträgt meistens eine bis eineinhalb Stunde(n), wobei die Abstände zwischen den Sitzungen bedarfsorientiert gestaltet werden. Dies ermöglicht den Konfliktpartnern die emotionale Verarbeitung, die Durchführung notwendiger Recherchen (rechtlich, steuerlich etc.) und nicht zuletzt die Erprobung vorläufiger Vereinbarungen. -
12 In welchen Zeitabständen werden Sitzungen vereinbart?
Die Termine werden Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst.
Die Abstände zwischen den Mediationssitzungen variieren zwischen zwei Wochen und einem Monat. -
13 Was wird in der Mediation besprochen?
- Mögliche Themen können sein:
- Scheidung
- Besuchsregelung für die Kinder
- Obsorge für Kinder
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Vermögensaufteilung …
- Nutzungen
- Belastung durch Schatten/Geruch aus der Nachbarschaft
- Zukünftiger Umgang miteinander
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14 Wenn wir nicht mehr weiterwissen, schlagen Sie uns dann eine Lösung unserer Probleme vor? ... Nein
Das würde sich mit einigen Prinzipien der Mediation (z. B. Neutralität) nicht vertragen. Außerdem wären es unsere sehr persönlichen Lösungsvorschläge, die nicht zu Ihnen »passen« würden.
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15 Müssen wir mit Ihnen einen Vertrag abschließen, der uns zu einer bestimmten Stundenanzahl verpflichtet? ... Nein
Sie bestimmen, wie lange Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen. Sie können jederzeit und ohne Nennung von Gründen die Mediation abbrechen, daher ist auch das Honorar nach jeder Sitzung fällig. Wir ersuchen jedoch um rechtzeitige Absage eines vereinbarten Termins, da wir Ihnen ansonsten die Kosten in Rechnung stellen müssten.
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16 Ersetzt die Mediation die Rechtsberatung? ... Nein
Wesentlich ist, dass jede Konfliktpartei rechtliche Beratung z. B. bei einem Rechtsanwalt/Notar etc. einholt, um den gleichen Informationsstand zu erhalten und um Ansprüche realistisch einschätzen zu können. Denn verzichtet jemand auf seine Rechte oder bekommt mehr als ihm zustünde, sollte dies den Parteien auch bewusst sein.
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17 Ersetzt die Mediation das Gericht? ... Ja
Die Mediation kann in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren ersetzen und Sie sind an den Lösungen bzw. dem Ausgang des Mediationsverfahrens maßgeblich beteiligt. Da man aber selten den Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersehen kann und ein Dritter für Sie entscheidet, ist ein Gerichtsurteil mit großer Unsicherheit verbunden.
Beim Mediationsverfahren bestimmen Sie das Ergebnis mit. -
18 Setzen sich die MediatorInnen für meine Belange ein? ... Ja
Aufgrund unserer Neutralität sorgen wir dafür, dass jede Konfliktpartei gleichermaßen die notwendige Zeit und den notwendigen Raum erhält, die eigenen Interessen zu formulieren und Informationen auszutauschen.
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19 Muss ich mich an die getroffene Vereinbarung halten? ... Ja
Das Mediationsverfahren endet mit einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung.
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20 Ist Mediation das richtige Mittel, um einen Konflikt, der gerade eskaliert, zu lösen?
Mediation setzt voraus, dass man sich bewusst ist, mit einer anderen Person einen Konflikt zu haben und nicht nur im anderen das Problem sieht. Auch ein gewisser Leidensdruck angesichts des Konflikts ist eine unentbehrliche Voraussetzung für die Mediation. Dies bedeutet, dass ein Konflikt auch eine gewisse Dauer hat. Aus diesen Gründen ist eine sogenannte „Notfall-Mediation“ als Krisenintervention nicht geeignet.